GS HW 2023
Der Elternbeirat ist ein Vermittler zwischen der Elternschaft und den pädagogischen Fachkräften. Die Elternvertreter werden im zwei Jahres Rhythmus am Anfang des Schuljahres (für jeweils 2 Jahre) gewählt.
Ziel ist es, Anregungen und Wünsche von Seiten der Eltern gebündelt an die Schule weiterzugeben und im Falle eines Konflikts zu vermitteln. Der Elternbeirat ist Sprachrohr für die Elternschaft. Entscheidungsrecht für Belange der Grundschule hat der Elternbeirat nicht, allerdings werden die Elternvertreter verstärkt über aktuelle Themen der Schule informiert und es steht ihnen zu, Anliegen aus der Elternschaft einzubringen. Ebenso wichtig ist die Unterstützung (auch finanzielle Unterstützung) des Elternbeirats bei der Vorbereitung von Schulfesten und anderen Veranstaltungen und Aktionen. Sowohl die Organisation als auch Auf- und Abbau, das Erstellen von Listen und die Essensbeiträge werden vom Elternbeirat gemanagt.
Für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern ist es wichtig, dass der Elternbeirat eine vertrauensvolle und kooperative Basis für die Zusammenarbeit anstrebt. So können sowohl die Belange der Eltern als auch die Belange der Fachkräfte Gehör finden und davon profitieren letzten Endes am meisten die Kinder.
Häufigkeit der Versammlungen:
Innerhalb eines Schuljahres treffen sich der Elternbeirat und die Schulleitung ca. 4–6-mal. Bei diesen Treffen werden zum einen aktuelle Informationen weitergegeben und zum anderen auch gemeinsame Feste besprochen und geplant. Auch Konfliktthemen werden in dieser Runde besprochen.
Wie kann ich den Elternbeirat nutzen und wann wende ich mich an ihn:
Der Elternbeirat ist vor allem dann ein geeigneter Ansprechpartner, wenn dein Anliegen nicht nur ganz individuell dich und dein Kind betrifft, sondern wenn auch andere Kinder oder Eltern betroffen sind.