GS HW 2023
Bitte beantragen Sie eine Beurlaubung vom Unterricht immer über den Schulmanager.
Sollten Sie für Ihr Kind eine Befreiung vom Unterricht benötigen, müssen Sie diese rechtzeitig (mindestens 1 Woche im Voraus) beantragen. Dies gilt auch für Arztbesuche etc.
Nach Verordnung des Bayerischen Kultusministeriums ist eine Befreiung vom Unterricht nur bei dringenden Gründen zu gewähren. Dazu zählen nicht Reise- und Urlaubstermine. Ebenso werden auch Familienfeiern nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Ihr Antrag wird dann von der Schule bearbeitet und Sie erhalten eine Nachricht über die Genehmigung oder Ablehnung.
Sollten Sie eine schriftliche Bestätigung der Beurlaubung benötigen, drucken Sie das Formular bitte aus und geben es in der Schule ab.
Die Unterrichtsbefreiung ist erst nach der Genehmigung durch die Schule gültig.